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   LAG Hamburg, 15.02.2012 - 1 Sa 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7395
LAG Hamburg, 15.02.2012 - 1 Sa 31/11 (https://dejure.org/2012,7395)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2012 - 1 Sa 31/11 (https://dejure.org/2012,7395)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 1 Sa 31/11 (https://dejure.org/2012,7395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung bei gerichtlichem Vergleich - Altersteilzeitverlangen als Bestandsstreit - kein Vergleichsmehrwert für im Prozessvergleich vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 3 GKG 2004, § 23 Abs 1 RVG, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1004 RVG-VV, § 2 Abs 2 RVG
    Wertfestsetzung bei gerichtlichem Vergleich - Altersteilzeitverlangen als Bestandsstreit - kein Vergleichsmehrwert für im Prozessvergleich vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • IWW

    RVG § 23 Abs. 1 RVG § 33 GKG § 42 Abs. 3 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei Streit um Altersteilzeitverlangen und Beendigungsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 3 S. 1
    Gegenstandswert bei Streit um Altersteilzeitverlangen und Beendigungsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - Vergleich

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 258/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert bei Einigung über Beendigung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.02.2012 - 1 Sa 31/11
    Auch dafür ist aber Voraussetzung, dass insoweit Streit oder Ungewissheit bestand (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2012, 1 Ta 258/11).
  • LG Mannheim, 31.07.2014 - 3 O 59/13

    Abschluss Aufhebungsvertrag - Streitwertberechnung

    Insoweit ist anerkannt, dass das vorgenannte Additionsverbot dann nicht eingreift, wenn die Abfindung auf einer eigenen Anspruchsgrundlage, wie einem Sozialplan oder einer sonstigen Betriebsvereinbarung beruht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2009, 5 Ta 176/09 TZ 17 f.; LAG München, Beschluss vom 12.12.2006, 7 Ta 378/06; LAG Hamburg, Anwaltsblatt 84, 315; LAG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2012, 1 Sa 31/11 TZ 4; Germelmann, 8. Aufl., § 12 ArbGG, Rdnr. 124).
  • LAG Nürnberg, 12.12.2013 - 4 Ta 133/13

    Streitwertfestsetzung

    Gleiches gilt bei einem Rechtsstreit über eine beantragte Arbeitszeitreduzierung gem § 8 TzBfG (so LAG Nürnberg vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03 - LAGE Nr. 14 zu § 8 TzBfG m.w.N.) oder eine getroffene Altersteilzeitregelung (so LAG Nürnberg vom 02.12.2003 - 9 Ta 170/03 - n.v.; LAG Hamburg vom 15.02.2012 - 1 Sa 31/11 - zitiert in juris; LAG Düsseldorf vom 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - zitiert in juris) oder eine streitige Änderungsvereinbarung der Parteien (so LAG Nürnberg vom 19.12.2005 - 9 Ta 247/05 - NZA-RR 2006, 156).
  • LAG Nürnberg, 15.11.2018 - 4 Ta 133/18

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter

    Ebenso bei einem Rechtsstreit über eine beantragte Arbeitszeitreduzierung gem. § 8 TzBfG (so LAG Nürnberg vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03 - LAGE Nr. 14 zu § 8 TzBfG m.w.N.) oder eine getroffene Altersteilzeitregelung (so LAG Nürnberg vom 02.12.2003 - 9 Ta 170/03 - n.v.; LAG Hamburg vom 15.02.2012 - 1 Sa 31/11 - zitiert in juris; LAG Düsseldorf vom 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - zitiert in juris) oder eine streitige Änderungsvereinbarung der Parteien (so LAG Nürnberg vom 19.12.2005 - 9 Ta 247/05 - NZA-RR 2006, 156).
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